AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der All Lin GmbH & Co.KG
§ 1 Geltungsbereich
1.1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehenden „Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen“, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, d.h. alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, zwischen der All Lin GmbH & Co.KG, Max-Planck-Str. 16, 63303 Dreieich (nachfolgend „All Lin“) mit Unternehmern im Sinne des § 14BGB als Kunde (nachfolgend „Kunde“). Abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, wird hiermit widersprochen, es sei denn All Lin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Selbst wenn All Lin auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.2) All Lin ist Großhändler und verkauft seine Waren ausschließlich an Kunden zum Zweck des Wiederverkaufs. Für die Zulassung bei All Lin ist die Vorlage eines Gewerbescheins des Kunden erforderlich. Kauft der Kunde Waren, die nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind, behält sich All Lin vor, den Kunden auszuschließen.
1.3) Die Vertragssprache ist Deutsch
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
2.1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Online-Shop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
2.2) Durch Anklicken des Buttons "Bestellung senden" oder mittels E-mail, per Telefax oder Telefon gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Kunde ist an das Angebot für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe des Angebots gebunden. Mit Absendung der Bestellung an All Lin versichert der Kunde zudem unbeschränkt geschäftsfähig zu sein.Nach Absendung des verbindlichen Angebots erhält der Kunde von All Lin eine automatische E-Mail über den Eingang seiner Bestellung, die zum Vertragsschluss führt.
§ 3 Lieferung, Warenverfügbarkeit
3.1) All Lin wird die bestellte Ware an die von dem Kunden angegebene Adresse liefern, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine abweichende Lieferadresse angibt.
3.2) All Lin ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
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die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
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die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
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dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, All Lin erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit)
3.3) . Von All Lin in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
3.4) Die Gefahr des Unterganges oder einer Verschlechterung der bestellten Ware geht spätestens mit der Absendung der Ware bzw. mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (zB. Versand oder Installation) übernommen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden aufgeschoben oder tritt eine Verzögerung des Versandes oder der Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, ein, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Auftraggeber angezeigt hat
Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch All Lin betragen die Lagerkosten [0,25]% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungsrechte, so geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem dieser in Verzug gerät.
3.5) Waren werden von All Lin regelmäßig innerhalb von drei Werktagen versandt, sofern die Ware im Lager vorrätig ist. Ist die Ware nicht vorrätig, bemüht sich All Lin um schnellstmögliche Lieferung. All Lin haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die All Lin nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse All Lin die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist All Lin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber All Lin vom Vertrag zurücktreten.
Gerät All Lin mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von All Lin auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 9 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt
3.6) All Lin haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden seiner Vorlieferanten hat All Lin nicht einzutreten, da diese nicht seine Erfüllungsgehilfen sind. All Lin ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen etwa gegen Vorlieferanten bestehende Ansprüche an den Kunden abzutreten.
3.7) Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen von All Lin innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrage zurücktritt.
3.8) Sofern der Kunde es wünscht, wird All Lin die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten träft der Kunde.
§ 4 Verpackung
4.1) Die Verpackung ist in den Versandkosten enthalten.
4.2) Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen.
4.3) Bei Transportschäden und äußerlichen Beeinträchtigungen der Verpackung hat der Kunde sich diese bei Annahme schriftlich vom Transportunternehmen bestätigen zu lassen. Bis zur Bestätigung sind keine Veränderungen an der Verpackung vorzunehmen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann zum Verlust der Gewährleistung führen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
5.1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen All Lins gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).
5.2) Die vom All Lin an den Kunde gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum All Lins. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.
5.3) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für All Lin.
5.4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
5.5) Wird die Vorbehaltsware vom Kunde verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung All Lins als Hersteller erfolgt und All Lin unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim All Lin eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im og. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an All Lin. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt All Lin, soweit die Hauptsache ihr gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
5.6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum All Lins an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an den All Lin ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie zB. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. All Lin ermächtigt den Kunden widerruflich, die an All Lin abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. All Lin darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
5.7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum All Lins hinweisen und All Lin hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, All Lin die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber All Lin.
5.8) All Lin wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt beim All Lin.
5.9) Tritt All Lin bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 6 Preise und Versandkosten
6.1) Alle Preise, die auf der Website von All Lin angegeben sind, sind Endpreise in EURO und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und der Versandkosten.
6.2) Die entsprechenden Versandkosten sind für den Kunden über die Unterseite „Versand“ auf der Website von All Lin aufrufbar. Sie werden vom Kunden getragen.
6.3) Der Versand der Ware erfolgt per DHL oder DPD. Das Versandrisiko trägt der Kunde.
6.4) Der Kunde trägt die Kosten der Verzollung und den Zoll, sofern ein solcher erhoben wird. Werden bei Verkäufen „frachtfrei" oder „verzollt" die Fracht- und Zollsätze nach dem Kaufabschluss erhöht, so gehen diese Mehrkosten zu Lasten des Kunden.
6.5) Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferzeit gültigen Versandkosten.
§ 7 Zahlungsmodalitäten
7.1) Es werden nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten akzeptiert. All Lin liefert gegen Vorkasse, Sofortüberweisung, Nachnahme, Zahlung per PayPal oder bar bei Selbstabholung. All Lin behält es sich vor, eine Lieferung an Erstkunden und Kunden, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, nur gegen Vorkasse oder Zahlung via PayPal vorzunehmen. Der Kaufpreis und die Versandkosten sind unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Entscheidend ist der Zahlungseingang auf dem Konto von All Lin.
7.2) All Lin behält sich die Möglichkeit vor, Kunden auch gegen Rechnung zu beliefern. Sofern dem Kunden die Zahlung auf Rechnung angeboten wird.
7.3) Bei der Zahlung gegen Vorauskasse oder gegen Rechnung ist der Kaufpreis 10 Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen.
7.4) Bei Zahlung gegen Nachnahme ist All Lin berechtigt, die Nachnahmegebühren gesondert in Rechnung zu stellen.
7.5) Solange sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug befindet, ist All Lin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB gemäß § 247 BGB zu verlangen. Außerdem darf All Lin den Schaden, der durch Verpackung und Lagerhaltung entstanden ist, mit pauschal 30,00 € pro Paket verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. Der Kunde kann einen geringeren Schaden nachweisen.
7.6) Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen von All Lin nur berechtigt, soweit die aufzurechnende Forderung von All Lin anerkannt oder das Bestehen der Forderung rechtskräftig festgestellt wurde.
§ 8 Gewährleistung
8.1) Geringe Abweichungen des Kaufgegenstandes bezüglich Qualität, Farbe, Form und Größe stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich dem Kunden zumutbar sind. Soweit bei den Größen Abweichungen dadurch entstehen, dass die Textilien im Herstellerland mit anderen Größenbezeichnungen vertrieben werden und dies in Textilhandelkreisen bekannt ist, so liegt kein Mangel vor. Auf Grund unterschiedlicher Einstellungen und Monitorgrößen können die Abbildungen in unseren Internetangeboten in Größe und Farbe etwas abweichen!
8.2) Alle Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde hat daher die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen.
8.3) Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird All Lin die Ware, nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist All Lin stets die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
8.4) Reklamationen sind mit schriftlicher Begründung innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Ware beim Kunden, im Fall von nicht bei Untersuchung erkennbaren Mängeln unmittelbar nach Bekanntwerden, anzuzeigen. Reklamiert der Kunde die Ware nicht innerhalb der genannten Frist, so gilt die Ware als genehmigt. Eine Kopie von Rechnung/Lieferschein, auf der die reklamierten Waren markiert sind, ist beizulegen. Der Kunde ist verpflichtet, All Lin die beanstandete Kaufsache oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung innerhalb von 7 Tagen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Die Kosten der Rücksendung sind zunächst vom Kunden zu tragen. Unfreie Sendungen können nicht entgegen genommen werden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet All Lin die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
8.5) Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist All Lin hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über unangemessene Fristen hinaus aus Gründen, die All Lin zu vertreten hat, ist der Kunde berechtigt, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
8.6) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.7) Keine Gewährleistung besteht bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware durch den Kunden entstanden sind. Gleiches gilt für einen so genannten gewollten Verschleiß. Namentlich die bei rhodinierten Schmuckstücken durch Abnutzung der Beschichtung sich ergebenden Verfärbungen machen eine sorgfältige Vorbehandlung und Reinigung des Schmuckstücks erforderlich und stellen für sich keinen Sachmangel dar.
§ 9 Haftung
9.1) All Lin haftet nur für Schäden des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, aus Garantien für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von All Lin, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
9.2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten), welche All Lin mit einfacher Fahrlässigkeit verursacht hat, haftet All Lin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus Garantien für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf das Zweifache des Kaufpreises sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Textilhandel typischerweise gerechnet werden muss.
9.3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt stets unberührt.
§ 10 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte
10.1) All Lin veröffentlicht auf seinen Internetseiten hochwertige Produktfotografien. Diese Fotografien genießen urheberrechtlichen Schutz. An den Produktfotografien hat All Lin ein ausschließliches Nutzungsrecht.
10.2) All Lin räumt seinen Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, frei widerrufliches und zweckgebundenes Nutzungsrecht ein: All Lin gestattet den Kunden nach vollständiger Bezahlung der Ware und allein zum Zweck und in dem Umfang des Wiederverkaufs die Veröffentlichung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung in online-shops oder online-Auktionen solcher Fotografien, die Produkte zeigen, die der Kunde bei All Lin erworben hat. Dieses Recht kann der Kunde nicht auf Dritte übertragen.
10.3) Die Fotografien dürfen nur zum Zweck des Wiederverkaufs genutzt werden, dabei ist vom Kunden sicherzustellen, dass sie nicht in obszönen, pornografischen Zusammenhängen oder sonst die guten Sitten und das Anstandsgefühl verletzender Art und Weise präsentiert werden.
10.4) Dieses Nutzungsrecht erlischt, wenn der Kunde die erworbenen Waren verkauft hat, spätestens jedoch nach zwei Jahren.
10.5) Der Kunde ist nicht berechtigt, Fotografien von All Lin zu bearbeiten oder in sonstiger Weise zu verändern. Der Kunde darf insbesondere Hinweise auf den Urheber oder All Lin nicht entfernen oder verändern.
10.6) Sollte ein Hinweis auf den Urheber nicht vorhanden sein, so hat der Kunde auf das Urheberrecht von All Lin in geeigneter Weise hinzuweisen.
10.7) Verletzt der Kunde das Urheberrecht von All Lin oder eine dieser Bestimmungen, so schuldet er All Lin für jeden Fall der Zuwiderhandlung und für jede Fotografie Schadenersatz von mindestens pauschal 100,00 €. Der Kunde kann einen geringeren Schaden und All Lin einen größeren Schaden nachweisen. Außerdem erlischt in diesen Fällen das Nutzungsrecht an den Fotografien, die Gegenstand der Verletzung sind. All Lin steht zusätzlich hinsichtlich aller weiteren eingeräumten Nutzungsrechte ein Recht zur fristlosen Kündigung dieser Nutzungsrechte zu.
§ 11 Datenschutz
11.1) All Lin erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. All Lin beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird All Lin Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
11.2) Ohne die Einwilligung des Kunden wird All Lin Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
11.3) Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten unter dem Button „Meine Daten“ in seinem Profil abzurufen, dieses zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website von All Lin jederzeit über den Button „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
12.1) Auf Verträge zwischen All Lin und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Rechts über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (UN-Kaufrecht CISG) Anwendung.
12.2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und All Lin der Sitz von All Lin in Dreieich. All Lin ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.